Ortsmitte Vögelsen
Der Entdeckerort Vögelsen wird maßgeblich durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende und kulturhistorisch bedeutsame Landwehr mit dichtem Baumbestand geprägt. Im historischen Ortskern gibt es viele große Bäume, die das Ortsbild bestimmen. So gibt es am Kötplatz einen malerischen Lindenbaumbestand.
Die Landwehr
Eine Landwehr bestand aus bis zu drei Erdwällen hintereinander, einst von Wassergräben durchzogen, die Kutschen und anderen Fuhrwerken die Durchquerung unmöglich machte. An einigen wenigen Durchlässen wurde der sogenannte Stapelzins kassiert. Die Landwehr im Bereich Vögelsen und Bardowick war ursprünglich 25 km lang und ist an vielen Stellen noch gut zu erkennen. Ein ca. 6 km langer Abschnitt zwischen den Orten Reppenstedt und Bardowick ist besonders gut erhalten und lädt zum Spazierengehen und Radfahren ein. Ausflügler starten ihre Wanderung beispielsweise beim Brockwinkler Weg kurz vor dem Gut Brockwinkel bei Lüneburg. Nach rechts führt der ausgeschilderte Weg mitten auf dem Wall durch lichten Laubwald bis nach Bardowick.
Nach dem einfachen Graben zählen sie als älteste Befestigungsform. Noch heute lassen an manchen Stellen die typischen hintereinander gestaffelten Wälle erahnen. Am Aufbau ist bereits deutlich zu erkennen, dass die Wall- und Grabenanlagen als landschaftliches Hindernis funktionieren sollten. Neben der Stadtverteidigung dienten die Landwehranlagen auch der Durchsetzung des sogenannten Stapelrechtes. Dieses Privileg galt besonders Städten mit günstigen wirtschaftlichen Lagen, die sich oft an Kreuzungen von Handelswegen befanden. In einer Stadt mit Stapelrecht waren vor- beiziehende Händler dazu verpflichtet, ihre Waren für eine bestimmte Zeit an einem festen Platz zum Verkauf anzubieten. Daraus zogen die Städte mehrfachen Nutzen, denn so konnten sie Wegzölle, Stapelzölle und andere Gelder verlangen und sich auf diese Weise an den Händlern bereichern.
Um das Stapelrecht umzusetzen, hatten sich die Städte ein raffiniertes und für die fahrenden Händler recht freches System ausgedacht: Die Preise für den Verkauf der Produkte wurden dabei nämlich von der Stadt festgelegt. Die Händler mussten also nicht nur ihre Waren weitaus günstiger verkaufen als an anderen Orten, sondern obendrein zusätzliche Abgaben für die Durchreise und die Bleibe zahlen. Aus diesem Grund versuchten natürlich einige Händler die Städte zu umfahren. Durch den Bau der Landwehren als Hindernisse konnten aber die Städte ihren Plan verhindern. Beim Einfahren durch die erste Passage in Richtung Stadt erhielt der Händler einen Passierschein, ähnlich einem Laufzettel. Damit wurde sichergestellt, dass er seine Waren auch wirklich für die vorgeschriebene Zeit zum Verkauf angeboten hatte. Auch das „Stapeln“, also der öffentliche Verkauf, wurde beaufsichtigt, sodass sich dem kein Händler entziehen konnte. Der abgestempelte oder unterzeichnete Passierschein musste beim Ausfahren der Stadt wieder vorgezeigt werden. Damit gab es keine Möglichkeit, das Warenangebot zu verhindern.
Wie der Begriff „Wehr“ schon vermuten lässt, war die Satdtverteidigung ein weiterer wichtiger Grund für den Bau der Landwehre als Wall- und Grabensysteme. Die Wehren waren an dieser Stelle wirksame Wegsperren für Reiter und Truppen, die in feindlicher Absicht in die Städte kommen wollten. Überall dort, wo Fernstraßen die Landwehren kreuzten, waren Schlagbäume angebracht. Von Wehrtürmen hatten man einen weiten Blick über die Straßen und konnte sich bei feindlichen Über- griffen mit Hörnern rechtzeitig bei den Stadtbewohnern bemerkbar machen. Zusätzlich wurde bei solchen Alarmierungen eine Glocke geschlagen als Zeichen für die männliche Bevölkerung, sich für die Stadtverteidigung bereit zu machen. Somit dienten Landwehren nicht nur als Frühwarnsysteme sondern waren auch als Annäherungshindernisse bei Überfällen nützlich.
Aufgrund der wenig ausgeprägten Staatlichkeit bestand keine Rechtssicherheit insbesondere auf dem Land. Deshalb waren kämpferische Auseinandersetzungen zwischen Familien und Rittern zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen an der Tagesordnung. Diese konnte mit Hilfe der Landwehren zum Teil verhindert werden. Erst mit der Organisation des Reichskammergerichtes im Jahre 1495 wurde ein ewiger Landfriede festgelegt und somit die Fehde als Rechtsmittel außer Kraft gesetzt.
Der Aufbau einer Landwehr
Hindernisse in Form eines bepflanzten Wall- und Grabensystems bildeten den größten Teil der Landwehren. Dieses Wall- und Grabensystem wurde gelegentlich unterbro- chen von Stauanlagen und natürlichen Hindernissen wie Steilhängen, Felsen oder Sumpfgebieten.
Insgesamt hatte ein Landwehrsystem inklusive zweier Gräben eine Durchschnittsbreite von etwa 18 Metern. An manchen Stellen baute man sogar 2 – 3 Landwehren hintereinander. Die ca. 8 Meter breiten Wälle waren teilweise auf der Innenseite, immer jedoch auf der Außenseite von weiteren, teilweise bewässerten Gräben begleitet. Durch die Kombination von Wall und Graben entstand ein Höhen- unterschied von 3 – 4 Metern. Um ein Durchkommen zu erschweren, wurden die Wälle systematisch bepflanzt: Am Boden wuchsen Büsche wie Weißdorn, Rosen oder Brombeeren.
Zusätzlich pflanzte man in regelmäßigen Abständen Bäume wie Hainbuchen, Eichen und Ulmen. Diese wurden allerdings auf einer Höhe von 1,5 – 2 Metern geschlagen. Die Triebe der Bäume schnitt man nahe des Stammes ein und verflocht sie mit denen des nächsten Baumes. So entstand ein für Wagen und andere Gefährte undurchdringliches Dickicht.
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